Wenn du von zu Hause aus arbeitest, kostet das oft mehr, als viele denken: ein vernünftiger Schreibtisch, ein Bürostuhl, der auch nach sechs Stunden noch bequem ist, ein zweiter Monitor. Die gute Nachricht: Vieles davon kannst du dir über die Steuererklärung zumindest teilweise zurückholen. In diesem Ratgeber zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du deine Homeoffice-Ausstattung absetzt und worauf du dabei achten solltest.

Was zählt überhaupt als Homeoffice-Ausstattung?

Als absetzbare Ausstattung gilt alles, was du für deine berufliche Tätigkeit von zu Hause brauchst. Der Fachbegriff dafür lautet "Arbeitsmittel". Entscheidend ist, dass du die Gegenstände tatsächlich für den Job nutzt, nicht nur privat.

Typische Beispiele sind:

  • Möbel: Schreibtisch, Bürostuhl, Regal oder Aktenschrank
  • Technik: Laptop, PC, Monitor, Tastatur, Maus, Headset, Webcam
  • Zubehör: Druckerpapier, Toner, Kabel, Schreibtischlampe, USB-Hub
  • Software und Fachliteratur: Programme, Lizenzen, Fachbücher

Ob du in Vollzeit, Teilzeit oder als Nebenjob remote arbeitest, spielt für die grundsätzliche Absetzbarkeit keine Rolle. Wichtig ist der berufliche Bezug. Wer über eine Homeoffice-Jobbörse eine neue Remote-Stelle findet, kann die Anschaffungen für den neuen Arbeitsplatz genauso geltend machen wie langjährige Heimarbeiter.

Werbungskosten: der Rahmen für deine Ausgaben

Arbeitsmittel setzt du als Werbungskosten in der Anlage N deiner Steuererklärung ab. Werbungskosten mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch eine Werbungskostenpauschale angerechnet. Erst wenn deine tatsächlichen beruflichen Ausgaben darüber liegen, wirkt sich jeder zusätzliche Euro steuerlich aus.

Deshalb lohnt es sich, alle beruflichen Kosten zusammenzurechnen: Ausstattung, Fahrtkosten, Fortbildungen, Bewerbungskosten und die Homeoffice-Pauschale. Kommst du in Summe über den Pauschbetrag, holst du dir echtes Geld zurück.

Ausstattung neben der Homeoffice-Pauschale

Ein häufiges Missverständnis: Viele glauben, mit der Tagespauschale fürs Homeoffice seien alle Kosten abgegolten. Das stimmt nicht. Die Pauschale deckt anteilige Raumkosten wie Miete oder Strom ab. Deine Arbeitsmittel wie Schreibtisch oder Laptop kannst du zusätzlich absetzen. Details zur Pauschale selbst findest du in unserem Ratgeber zur Homeoffice-Pauschale.

Sofort absetzen oder abschreiben? Die 800-Euro-Grenze

Ob du die kompletten Kosten in einem Jahr absetzt oder über mehrere Jahre verteilst, hängt vom Preis ab.

  • Bis 800 Euro netto (also 952 Euro brutto) gilt ein Gegenstand als geringwertiges Wirtschaftsgut. Du kannst ihn im Jahr des Kaufs komplett absetzen.
  • Über 800 Euro netto musst du die Kosten über die sogenannte Nutzungsdauer verteilen. Das nennt man Abschreibung.

Ein Beispiel: Kaufst du einen Bürostuhl für 400 Euro, setzt du die 400 Euro im selben Jahr an. Kostet dein neuer Laptop 1.500 Euro, verteilst du die Kosten anteilig über die übliche Nutzungsdauer. Bei Computern und Zubehör erkennt das Finanzamt inzwischen eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr an, sodass du auch teurere Technik oft direkt vollständig absetzen kannst.

Private Mitnutzung: die Aufteilung nach Prozenten

Nutzt du einen Gegenstand ausschließlich beruflich, kannst du ihn zu 100 Prozent ansetzen. In der Praxis wird aber der Laptop abends auch mal für Netflix genutzt oder der Drucker für private Post.

Bei gemischter Nutzung teilst du die Kosten auf:

  • Ist der berufliche Anteil höher als 90 Prozent, akzeptiert das Finanzamt meist den vollen Abzug.
  • Liegt der private Anteil höher, setzt du nur den beruflichen Prozentsatz an, zum Beispiel 60 Prozent bei überwiegend beruflicher Nutzung.

Sei bei der Schätzung realistisch und nachvollziehbar. Eine grobe, ehrliche Aufteilung ist besser als ein zu optimistischer Wert, den du im Zweifel nicht begründen kannst.

Belege sammeln: so machst du es dem Finanzamt leicht

Ohne Nachweise wird es schwierig. Du musst die Belege heute zwar nicht mehr automatisch mitschicken, aber das Finanzamt kann sie jederzeit anfordern. Bewahre deshalb konsequent auf:

  • Rechnungen und Kassenbons deiner Anschaffungen
  • Kontoauszüge als Zahlungsnachweis
  • eine kurze Notiz zur beruflichen Nutzung, falls der Bezug nicht offensichtlich ist

Ein einfacher Ordner oder eine digitale Ablage auf dem Rechner reicht völlig. Wer direkt beim Kauf sammelt, spart sich am Jahresende die nervige Suche.

Minijob und Homeoffice: Sonderfall beachten

Wenn du im Homeoffice ausschließlich einen Minijob mit der Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat ausübst, ist die Einkommensteuer für diesen Job in der Regel pauschal abgegolten. In diesem Fall kannst du die Ausstattung nicht als Werbungskosten geltend machen, weil es keine individuell versteuerten Einkünfte gibt, die du mindern könntest.

Hast du dagegen zusätzlich einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob oder wird dein Minijob individuell über deine Steuerklasse abgerechnet, sieht die Sache anders aus. Wie viel bei einem Minijob überhaupt netto übrig bleibt, kannst du vorab mit unserem Minijob-Rechner durchspielen.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Bürostuhl auch absetzen, wenn ich nur Teilzeit im Homeoffice arbeite?

Ja. Für die Absetzbarkeit kommt es nicht auf den Umfang deiner Arbeitszeit an, sondern auf den beruflichen Nutzen. Solange du den Stuhl nachweislich für deine Tätigkeit brauchst, kannst du ihn als Arbeitsmittel geltend machen.

Was ist, wenn mein Arbeitgeber die Ausstattung bezahlt hat?

Dann kannst du diese Gegenstände nicht absetzen, weil dir keine eigenen Kosten entstanden sind. Nur was du selbst bezahlst, mindert deine Steuer. Übernimmt dein Arbeitgeber einen Teil, setzt du lediglich deinen selbst getragenen Anteil an.

Muss ich ein separates Arbeitszimmer haben, um die Ausstattung abzusetzen?

Nein. Arbeitsmittel wie Laptop, Schreibtisch oder Headset kannst du unabhängig von einem eigenen Arbeitszimmer absetzen. Ob du eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder einen ganzen Raum nutzt, spielt für die Ausstattung selbst keine Rolle.

Bis wann muss ich die Kosten in der Steuererklärung angeben?

Du gibst die Ausgaben in der Steuererklärung für das Jahr an, in dem du sie bezahlt hast. Kaufst du also 2026 einen neuen Schreibtisch, gehört er in die Steuererklärung für 2026. Bei teureren Gegenständen über 800 Euro netto verteilst du die Kosten über mehrere Jahre.

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